Innovative Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung
Wenn Sie in Niedersachsen ein innovatives Projekt planen, das den Übergang von der Schule in den Beruf verbessert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet: Niedersachsen
Wenn Sie in Niedersachsen ein innovatives Projekt planen, das den Übergang von der Schule in den Beruf verbessert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung oder Verein bei der Durchführung innovativer Projekte der beruflichen Erstausbildung.
Sie erhalten die Förderung für
- Bildungsprojekte, die durch ihren innovativen Charakter die Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf zum Ziel haben,
- Projekte, die das Gelingen der beruflichen Ausbildung und den Übergang in die Beschäftigung erleichtern, sowie
- systemisch oder konzeptionell angelegte Projekte, die bildungspolitische Zielsetzungen verfolgen und der Weiterentwicklung von Systemen oder Rahmenbedingungen der beruflichen Bildung dienen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise im SER-Gebiet („stärker entwickelte Region“) 40 Prozent und im ÜR-Gebiet („Übergangsregion“) 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von normalerweise 24 Monaten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zum 30.4. oder zum 30.9. eines Jahres über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Antragstellung
Antragsberechtigt sind rechtsfähige Träger von Bildungseinrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie sonstige Einrichtungen wie Kammern und andere juristische Personen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Betriebsstätte muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen. Der Hauptwohnsitz der Personen, die an Ihrem Projekt teilnehmen, und normalerweise der Ort der Durchführung Ihres Projekts sollen in dem entsprechenden Programmgebiet liegen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert haben.
- Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit nachweisen.
Sie erhalten keine Förderung für Maßnahmen für Auszubildende oder Beschäftigte der Landesverwaltung.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.