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Ausschreibungen Nationale Förderung

Innovationsförderung im Verbraucherschutz

Wenn Sie zum Thema Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch)

Fördergebiet: Bundesweit

Wenn Sie zum Thema Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Unterstützt werden innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Verbraucherschutz.

Förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Untersuchungen, Forschung, Konzeptionsentwicklungen und -erprobungen sowie weitere Innovationsmaßnahmen zu den gesellschaftlichen, strukturellen, prozessoralen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Innovationen sowie Identifizierung von künftigen Innovationsfeldern im Verbraucherschutz, in der Verbraucherpolitik, im Verbraucher- und Anbieterverhalten, zum nachhaltigen Konsum und Ähnliches,
  • Vorhaben zur Steigerung der wissenschaftlichen Grundlagen und zur Gestaltung verbraucherpolitischer Maßnahmen in den verschiedenen Markt-, Rechts- und verbrauchernahen Gesellschaftsbereichen sowie
  • agile Formen der Verbraucherbeteiligung an Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprozessen sowie bei der Gestaltung verbraucherorientierter politischer Maßnahmen.

Sie erhalten einen Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren.

Die Höhe der Förderung beträgt maximal 500.000 EUR pro Projekt.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Forschungseinrichtungen,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • sonstige natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen (Vereine, Verbände, Stiftungen, Initiativen, Organisationen).

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie verfügen über die notwendige Qualifikation und eine ausreichende personelle und materielle Kapazität für Ihr Vorhaben.
  • Sie halten die Empfehlungen des „Leitfadens zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ ein und veröffentlichen Ihre Ergebnisse per Open Access.
  • Sie führen Ihr Projekt überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland durch.
  • Es muss eine begründete Aussicht auf Verwertung, wirtschaftlichen Erfolg und gesamtwirtschaftlichen Nutzen sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen bestehen.
  • Ihre Ergebnisse müssen in der Bundesrepublik Deutschland verwertbar sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, die der routinemäßigen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Leistungen, der laufenden Nutzung und Verwertung wissenschaftlich-technischer Informationen oder der Marktforschung dienen sowie Vorhaben zu Themengebieten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in den Bereichen Ernährung und Lebensmittel.

Antragstellung

Sie stellen Ihren Antrag entweder im Call-Verfahren oder im Einzelfall-Verfahren.

  • Im Call-Verfahren werden für einzelne Förderschwerpunkte gesonderte Förderaufrufe veröffentlicht. Das Antragsverfahren ist einstufig. Ihren Förderantrag reichen Sie bitte im Rahmen eines Förderaufrufs bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.
  • Im Einzelfall-Verfahren erfolgt die Antragstellung zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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