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Ausschreibungen Nationale Förderung

InnoFinTech – Zuschüsse für innovative Hamburger FinTech-Startups

Wenn Sie eine Existenzgründung planen oder Ihr Startup höchstens 3 Jahre alt ist, und der Unternehmenssitz in Hamburg ist, und Ihr Startup weniger als 50 Mitarbeitende hat, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Antragsfrist: 31. Oktober 2026

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen

Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Forschung & Innovation (themenoffen), Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Hamburg

Wenn Sie eine Existenzgründung planen oder Ihr Startup höchstens 3 Jahre alt ist, und der Unternehmenssitz in Hamburg ist, und Ihr Startup weniger als 50 Mitarbeitende hat, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Hamburg unterstützt insbesondere FinTechs und InsurTechs von der Vorgründung bis zur mittleren Entwicklungsphase sowie Startups angrenzender Segmente mit eindeutigem Finanzbezug, sofern diese höchstens 3 Jahre alt sind.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Vorhaben maximal 200.000 EUR und erfolgt über das Ausgabenerstattungsprinzip.

Die Förderung erfolgt normalerweise in bis zu 3 Etappen.

Ansprechpartner und Informationen finden Sie auf der Webseite des InnoFintech Programms (siehe weiterführende Links).

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie Unternehmen, die laut Handelsregistereintrag weniger als 3 Jahre bestehen, weniger als 50 Mitarbeitende (einschließlich tätigen Gründerinnen und Gründern) beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR) aufweisen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der geplante oder bestehende Unternehmenssitz ist Hamburg und die wesentlichen Unternehmensaktivitäten finden in Hamburg statt (auch Ansiedlungen und Tochtergesellschaften sind möglich).
  • Es bestehen aufgrund der Neuartigkeit besondere Risiken bei der weiteren Konzeption und Markteinführung.
  • Das Vorhaben weist mindestens einen mittleren Innovationsgrad gegenüber dem Marktstandard auf, basierend auf neuartigen Geschäftsmodellen oder dem Einsatz neuer Technologien.
  • Es bestehen gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten sowie ein klares Verständnis für den Zielmarkt
  • Sie haben mit dem zu fördernden Vorhaben noch nicht begonnen.

Antragstellung

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 31.10.2026 ein.

Ansprechpartner und Informationen finden Sie auf der Webseite des InnoFintech Programms (siehe weiterführende Links).

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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