„Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden“ (InAWi)
Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Beratung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie „Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden“
vom: 03.09.2024
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
BAnz AT 16.10.2024 B4
Projektanträge für die Förderschwerpunkte 1 bis 3 können ganzjährig bis zum 31.12.2027 eingereicht werden.
Für den Förderschwerpunkt 4 "Länderübergreifende Strategien zum Moorbodenschutz in Deutschland" konnten bis zum 30.04.2025 Anträge gestellt werden.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.