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Ausschreibungen Nationale Förderung

Individuelle Glasfaseranschlüsse für Hochbedarfsträger (Gigabitprämie plus)

Wenn Sie als Unternehmen oder soziale oder kulturelle Einrichtung im Saarland einen Glasfaseranschluss planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Digitalisierung, Infrastruktur, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Saarland

Wenn Sie als Unternehmen oder soziale oder kulturelle Einrichtung im Saarland einen Glasfaseranschluss planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Saarland unterstützt Sie mit einem Zuschuss zur Schaffung von gigabitschnellen Glasfaseranschlüssen, wenn Sie als Unternehmen oder Träger von gemeinnützigen oder kulturellen Einrichtungen, als sogenannter Hochbedarfsträger, zur Abwicklung Ihres Datenfernverkehrs eine Glasfaseranbindung brauchen.

Sie erhalten die Förderung für die Kosten des Tiefbaus und der passiven Infrastruktur bis zum Gebäudeanschlusspunkt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 100.000. Sie erhalten pro laufenden Meter Tiefbau höchstens einen Zuschuss von EUR 75,00. Dazu wird Ihnen eine Grundpauschale von EUR 3.750 gewährt. Die Bagatellgrenze für Ihr Vorhaben liegt bei EUR 2.500.

Planen Sie Ihr Vorhaben im Verbund mit anderen, gilt die Bagatellgrenze für das gesamte Projekt. Der Höchstbetrag für die Förderung gilt im Verbund für jede Antragstellerin und jeden Antragsteller.

Bitte beachten Sie, dass die Aufrufe zur Einreichung von Anträgen für die Gigabitprämie plus in unregelmäßigen Abständen im Internet veröffentlicht werden.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gewerbetreibende oder Träger einer kulturellen sowie gemeinnützigen Einrichtung im Saarland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie können sich mit mehreren Antragstellenden zusammenschließen und als Verbund eine Förderung beantragen, wenn sich durch die räumliche Überlappung der jeweils notwendigen Tiefbautrassen Synergieeffekte ergeben.
  • Das Gebäude, für das Sie einen Glasfaseranschluss planen, muss sich im Saarland befinden. Sie müssen es zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung als Betriebsstätte nutzen.
  • Sie müssen den Glasfaseranschluss für eigene Zwecke benötigen.
  • Der Neuanschluss muss Tiefbauarbeiten miteinschließen.
  • Sie müssen vor Abschluss des Vertrages zur Herstellung eines Anschlusses grundsätzlich Angebote von 3 verschiedenen Anbietern für Telekommunikation einholen. Von diesen Angeboten müssen Sie das wirtschaftlichste wählen.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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