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Ausschreibungen Nationale Förderung

ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen Investitionen oder Betriebsmittel finanzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Darlehen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Brandenburg

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen Investitionen oder Betriebsmittel finanzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Kurzzusammenfassung

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bietet Ihnen zusammen mit den Hausbanken Darlehen zur Mitfinanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln an.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Der Darlehensanteil der ILB beträgt maximal 50 Prozent des durch die Hausbank dargestellten Finanzierungsbetrages.

Alternativ kann die Hausbank den gesamten Darlehensbetrag zur Verfügung stellen, bei einer 50-prozentigen Absicherung durch ein Aval der ILB.

Der von der ILB übernommene Darlehensanteil kann je nach Unternehmensbonität zwischen EUR 1 Million und EUR 10 Millionen betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte formlos über Ihre Hausbank ein bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind mittelständische und im Einzelfall große gewerbliche Unternehmen, deren Gründung zum Zeitpunkt der Zusage mindestens 3 Jahre zurückliegt.

Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre Investition muss einen Bezug zum Land Brandenburg haben. Im Einzelfall kann sich die ILB auch an Finanzierungen mit Berlin-Bezug oder mit Bezug zur sächsischen Lausitz beteiligen.
  • Die Bonitäts- und Risikoanalyse sowohl der Hausbank als auch der ILB muss ein Engagement rechtfertigen.
  • Die Hausbank muss Ihr Unternehmen mindestens in der Ratingklasse „BB-? gemäß Standard & Poor's einstufen.
  • Sie müssen bankenübliche Sicherheiten gleichrangig mit den Sicherheiten für das Hausbankdarlehen stellen.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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