Index › EU-Ausschreibungen › ifb-ergaenzungsdarlehen
Ausschreibungen Nationale Förderung

IFB-Ergänzungsdarlehen

Wenn Sie in Hamburg ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung erwerben wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Ergänzungsdarlehen erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Darlehen

Förderberechtigte: Privatpersonen

Förderbereich: Wohnungsbau & Modernisierung

Fördergebiet: Hamburg

Wenn Sie in Hamburg ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung erwerben wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Ergänzungsdarlehen erhalten.

Kurzzusammenfassung

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank fördert den Bau und Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen.

Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen erhalten:

  • Kosten des Baugrundstücks,
  • Baukosten einschließlich Baunebenkosten,
  • Kosten der Außenanlagen sowie
  • beim Erwerb der Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten und eventuell anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100.000 EUR.

Der Zinssatz wird für 10 oder 15 Jahre festgeschrieben.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Das IFB-Ergänzungsdarlehen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die deutsche Staatsbürger oder im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels beziehungsweise einer Niederlassungserlaubnis sind oder ein Daueraufenthaltsrecht haben.

Sie müssen ausreichend leistungsfähig und zuverlässig sein.

Sie müssen eine Eigenleistung erbringen, die mindestens die Nebenkosten sowie 50 % der erforderlichen Modernisierungskosten abdeckt. In der Regel sind das rund 15 % der Gesamtkosten.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.

Sie müssen das Darlehen banküblich besichern.

Sie erhalten keine Förderung für Umschuldungen und Nachfinanzierungen von abgeschlossenen Vorhaben.

Antragstellung

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare über ein Kreditinstitut, mit dem eine Kooperationsvereinbarung der IFB Hamburg zur Durchleitung von KfW- und ergänzenden Finanzierungsdarlehen besteht, an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Die IFB Hamburg gewährt dieses Darlehen nur in Kooperation mit Kreditinstituten und Finanzierungspartnern, die auf Basis einer Kooperationsvereinbarung eine Durchleitung von KfW- und ergänzenden Finanzierungsdarlehen mit der IFB Hamburg vereinbart haben.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

Alle Tags