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Ausschreibungen Nationale Förderung

IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen

Wenn Sie in Sachsen-Anhalt ein kleines Unternehmen neu gründen wollen oder in den letzten 5 Jahren gegründet haben, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Form einer Beteiligung erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Beteiligung

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen

Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Forschung & Innovation (themenoffen), Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Sachsen-Anhalt

Wenn Sie in Sachsen-Anhalt ein kleines Unternehmen neu gründen wollen oder in den letzten 5 Jahren gegründet haben, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Form einer Beteiligung erhalten.

Kurzzusammenfassung

Die IBG-Beteiligungsgesellschaft mit ihren Tochtergesellschaften („IBG“) unterstützt Sie als Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen mit Anlaufbeihilfen für Unternehmensneugründungen. Diese werden Ihnen in Form von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Investitionen sowie in Kombinationen davon gewährt.

Sie erhalten die Förderung für

  • Forschungs- und Entwicklungsarbeiten,
  • Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung sowie
  • Markteinführung und Wachstumsfinanzierungen.

Sie erhalten die Förderung als stille oder offene Beteiligung.

Sie erhalten eine offene Beteiligung grundsätzlich als Minderheitsbeteiligung bis zu einer Höhe von 25 Prozent Ihres Kapitals.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens mit den entsprechenden Formularen bei der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegt.

Bestimmte Branchen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien sind nicht antragsberechtigt.

Die IBG-Beihilfen für Unternehmensneugründungen sind an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben in Sachsen-Anhalt durchführen.
  • Ihr Unternehmen darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben, nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben und es darf nicht durch einen Zusammenschluss gegründet worden sein.
  • Sie müssen einen qualifizierten und projektbezogenen Businessplan mit Investitions- und Kostenplan sowie Finanzierungsplan vorlegen.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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