IB-Nachfolgedarlehen (Sachsen-Anhalt MUT/IMPULS)
Wenn Sie in Sachsen-Anhalt eine Nachfolgelösung für ein kleines oder mittleres Unternehmen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Darlehen
Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
Wenn Sie in Sachsen-Anhalt eine Nachfolgelösung für ein kleines oder mittleres Unternehmen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer, Freiberuflerin und Freiberufler oder kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit einem Darlehen zur Finanzierung von Nachfolgelösungen.
Sie erhalten die Förderung für
- den Erwerb einer tätigen Beteiligung,
- Investitionen in Anlage- und/oder Umlaufvermögen sowie
- den Erwerb immaterieller Gegenstände.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe Ihres Darlehens umfasst bis zu 100 Prozent Ihres Finanzierungsbedarfs, jedoch normalerweise höchstens EUR 3 Millionen. Die Mindestsumme für Ihr Darlehen beträgt grundsätzlich EUR 25.000.
Ihr Darlehen läuft über bis zu 20 Jahre.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine Stellungnahme der Hausbank bei, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird. Sie können die von Ihnen unterzeichneten Antragsunterlagen auch per E-Mail an [email protected] senden.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie kleine oder mittlere Unternehmen (KMU).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der Firmensitz des zu übernehmenden Unternehmens muss sich in Sachsen-Anhalt befinden.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens gesichert haben.
- Wenn Sie Existenzgründerin oder Existenzgründer sind, müssen Sie
- Ihre kaufmännische Qualifikation und fachliche Eignung nachweisen,
- einen qualifizierten Businessplan vorlegen und
- Ihr Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und auf Ihren Haupterwerb ausgerichtet sein.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.