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Ausschreibungen Nationale Förderung

IB-Nachfolgedarlehen (Sachsen-Anhalt MUT/IMPULS)

Wenn Sie in Sachsen-Anhalt eine Nachfolgelösung für ein kleines oder mittleres Unternehmen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Darlehen

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Sachsen-Anhalt

Wenn Sie in Sachsen-Anhalt eine Nachfolgelösung für ein kleines oder mittleres Unternehmen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer, Freiberuflerin und Freiberufler oder kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit einem Darlehen zur Finanzierung von Nachfolgelösungen.

Sie erhalten die Förderung für

  • den Erwerb einer tätigen Beteiligung,
  • Investitionen in Anlage- und/oder Umlaufvermögen sowie
  • den Erwerb immaterieller Gegenstände.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe Ihres Darlehens umfasst bis zu 100 Prozent Ihres Finanzierungsbedarfs, jedoch normalerweise höchstens EUR 3 Millionen. Die Mindestsumme für Ihr Darlehen beträgt grundsätzlich EUR 25.000.

Ihr Darlehen läuft über bis zu 20 Jahre.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine Stellungnahme der Hausbank bei, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird. Sie können die von Ihnen unterzeichneten Antragsunterlagen auch per E-Mail an [email protected] senden.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie kleine oder mittlere Unternehmen (KMU).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der Firmensitz des zu übernehmenden Unternehmens muss sich in Sachsen-Anhalt befinden.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens gesichert haben.
  • Wenn Sie Existenzgründerin oder Existenzgründer sind, müssen Sie
  • Ihre kaufmännische Qualifikation und fachliche Eignung nachweisen,
  • einen qualifizierten Businessplan vorlegen und
  • Ihr Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und auf Ihren Haupterwerb ausgerichtet sein.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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