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Ausschreibungen Nationale Förderung

IB-Kooperationsdarlehen für den Mittelstand (IB Gemeinsam)

Wenn Sie als gewerbliches oder kommunales Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Darlehen

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Sachsen-Anhalt

Wenn Sie als gewerbliches oder kommunales Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Kurzzusammenfassung

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als mittelständisches Unternehmen konsortial mit den Geschäftsbanken bei der Finanzierung von Investitionen.

Die Förderung erhalten Sie für

  • Ausgaben im Zusammenhang mit der Auftragsvorfinanzierung oder Auftragssicherung,
  • anderweitige Betriebsausgaben,
  • Investitionen in das Anlagevermögen,
  • Umfinanzierungen bestehender Kredite, die zur Finanzierung von Vorhaben dienen, deren erster Bilanzausweis nicht länger als 3 Jahre zurückliegt oder an denen die Investitionsbank bereits beteiligt ist,
  • Ausgaben für die Vorfinanzierung von Zulagen und Zuschüssen,
  • Erwerb einer tätigen Beteiligung, insbesondere im Rahmen der Unternehmensnachfolge beziehungsweise Unternehmensfortführung.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Avalkredit bis zur Hälfte Ihres Finanzierungsbedarfs beziehungsweise Avalkreditbedarfs.

Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent bei einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren.

Die Mindestdarlehenssumme beträgt normalerweise EUR 1 Million, die maximale Darlehenssumme EUR 10 Millionen.

Ihren Antrag stellen Sie bitte über Ihre Geschäftsbank bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind normalerweise bestehende gewerbliche oder kommunale Unternehmen, die ihren Firmensitz oder ihre Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Unternehmen muss normalerweise mindestens in der OSGV (Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband) Ratingklasse 6 eingestuft sein.
  • Sie müssen
  • die Finanzierung des gesamten Vorhabens sicherstellen,
  • mindestens eine weitere Geschäftsbank an der Finanzierung beteiligen,
  • sich mit Eigenmitteln in angemessener Höhe an der Finanzierung beteiligen.
  • Sie können die Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag ordnungsgemäß erfüllen.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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