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Ausschreibungen Nationale Förderung

IB-Gründungsdarlehen

Wenn Sie ein Unternehmen in Sachsen-Anhalt gründen möchten oder ein junges Unternehmen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Darlehen

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Sachsen-Anhalt

Wenn Sie ein Unternehmen in Sachsen-Anhalt gründen möchten oder ein junges Unternehmen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das IB-Gründungsdarlehen (Sachsen-Anhalt IMPULS) der Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als junges Unternehmen, Freiberuflerin und Freiberufler oder Unternehmensgründerin und Unternehmensgründer bei der Finanzierung von Vorhaben.

Sie erhalten das Darlehen für

  • Investitionen, im Falle von Grundstücken und Gebäuden,
  • Kosten für die Vorfinanzierung von Aufträgen,
  • Betriebsmittel und Betriebsausgaben.

Sie können ein Darlehen zwischen mindestens 10.000 EUR und normalerweise maximal 500.000 EUR erhalten. Das Darlehen hat eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ein. Sie können die von Ihnen unterzeichneten Antragsunterlagen auch per E-Mail an [email protected] senden.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Unternehmen und Angehörige der freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt, deren Unternehmensgründung nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen
  • das Vorhaben in Sachsen-Anhalt durchführen und auf den Haupterwerb ausrichten,
  • ein tragfähiges Konzept (qualifizierter Businessplan) sowie den Nachweis der kaufmännischen Qualifikation vorlegen,
  • die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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