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Ausschreibungen Nationale Förderung

IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen

Wenn Sie Umbau- oder Modernisierungsvorhaben in Ihrem gewerblich genutzten Gebäude umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Darlehen

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Sachsen-Anhalt

Wenn Sie Umbau- oder Modernisierungsvorhaben in Ihrem gewerblich genutzten Gebäude umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Kurzzusammenfassung

Mit dem IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen unterstützt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Sie als Unternehmen oder Existenzgründerin und Existenzgründer beim Umbau und bei der Modernisierung Ihrer Gebäude und Anlagen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Investitionen für normalerweise gewerblich eigengenutzte Gebäude, vor allem für Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen, und
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produktionsanlagen.

Sie bekommen die Förderung als Darlehen.

Sie können ein Darlehen bis zur vollen Höhe Ihres Finanzierungsbedarfs erhalten, normalerweise bis maximal 3 Millionen EUR, bei einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren.

Die Darlehenssumme muss mindestens 25.000 EUR betragen.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Finanzierung des gesamten Vorhabens sicherstellen und über eine nachhaltige Rentabilität verfügen.
  • Wenn Sie eine Förderung für Energieeffizienzmaßnahmen des Produktionsprozesses beantragen, müssen diese eine spezifische Endenergieeinsparung (bei Kraft-Wärme-Kopplung: Primärenergieeinsparung) von normalerweise mindestens 10 % gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre bewirken.
  • Sind Sie Existengründerin oder Existenzgründer (bis 5 Jahre nach Gründung),
  • müssen Sie Ihre kaufmännische Qualifikation und fachliche Eignung nachweisen und ein tragfähiges Businesskonzept vorlegen.
  • muss Ihr Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und auf Ihren Haupterwerb ausgerichtet sein.

Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragstellung

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ein. Sie können die von Ihnen unterzeichneten Antragsunterlagen auch per E-Mail an [email protected] senden.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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