Holzrücken mit Pferden
Wenn Sie Maßnahmen zur schonenden Waldbewirtschaftung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Landwirtschaft & ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie Maßnahmen zur schonenden Waldbewirtschaftung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei traditionellen und umweltverträglichen Holzernteverfahren mit Rückepferden im Wald. Dabei rücken Sie durch den Einsatz von Pferden Holz an Wegen und maschinenbefahrbaren Rückegassen im Wald.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 4,00 je Erntefestmeter, mindestens jedoch EUR 250,00 je Kalenderjahr.
Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 1.10. des jeweiligen Kalenderjahres an den Landesforst Mecklenburg-Vorpommern.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind Sie als privates Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, das Holzrücken mit Pferden als Dienstleistung anbietet.
- Sie müssen die Holzrückung mit Pferden auf Waldflächen in Mecklenburg-Vorpommern durchführen.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.