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Ausschreibungen Nationale Förderung

Holz Innovativ Programm (HIP)

Wenn Sie Innovationen in der stofflichen und energetischen Nutzung von Holz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch), Landwirtschaft & ländliche Entwicklung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Baden-Württemberg

Wenn Sie Innovationen in der stofflichen und energetischen Nutzung von Holz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Innovationen in der stofflichen und energetischen Nutzung von Holz.

Sie erhalten die Förderung für

  • Projekte zur Beratung, zum Innovations- und Technologietransfer sowie zur Wissensvermittlung,
  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Innovationstransferprojekte,
  • modellhafte Vorhaben zur Demonstration der innovativen Verwendung in Bauvorhaben,
  • weitere Maßnahmen zur Unterstützung einer klimafreundlichen Entwicklung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von den Antragstellenden und von der Art der Maßnahme normalerweise zwischen 40 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 2 Millionen je Vorhaben und Unternehmen.

Der Finanzierungsanteil aus dem EFRE muss mindestens EUR 100.000 betragen.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen, die im Internet veröffentlicht werden.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Richten Sie bitte im 1. Schritt Ihre Vorhabenskizze vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare per E-Mail zu den in den Förderaufrufen festgelegten Antragsfristen an die L-Bank.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen,
  • Personengemeinschaften und -gesellschaften sowie
  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Es gelten die Bestimmungen des EFRE-Programms „Innovation und Energiewende“ – Zuwendungsverfahren.
  • Ihr Vorhaben muss dazu beitragen, die Bereitstellung, Ver- und Bearbeitung sowie Verwendung von Holz zu ermöglichen und zu verbessern.
  • Sie müssen die Maßnahme in Baden-Württemberg durchführen.
  • Die Zweckbindungsfrist für Bauten und bauliche Anlagen beträgt regelmäßig 15 Jahre, bei Investitionen im Übrigen regelmäßig 5 Jahre.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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