Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW)
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, festigen oder übernehmen oder einen Bedarf an zusätzlichen Betriebsmitteln haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Darlehen
Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Saarland
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, festigen oder übernehmen oder einen Bedarf an zusätzlichen Betriebsmitteln haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kurzzusammenfassung
Der Kredit Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) der Saarländischen Investitionskreditbank (SIKB) unterstützt Sie bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Saarland.
Sie erhalten das Darlehen für Vorhaben, für die mittel- und langfristig Mittel bereitgestellt werden müssen und die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Sie können das Darlehen für folgende Vorhaben einsetzen:
- Grundstücke und Gebäude kaufen,
- gewerbliche Baukosten,
- Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen erwerben,
- Betriebs- und Geschäftsausstattung,
- Ausgaben für den Technologietransfer, zum Beispiel Patentrechte, Lizenzen, patentiertes oder nicht patentiertes Fachwissen,
- Gründung oder Übernahme von Unternehmen
- Übernahme einer tätigen Beteiligung in einem Unternehmen,
- Festigungsmaßnahmen,
- Vermögenswerte aus anderen Unternehmen erwerben, auch Übernahmen und tätige Beteiligungen,
- Waren, Material und Betriebsmittel finanzieren.
Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 2 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die SIKB weitergeleitet.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Existenzfestigerinnen und Existenzfestiger im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe,
- freiberuflich Tätige,
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft aus dem In- und Ausland, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie
- Immobiliengesellschaften, die gewerblich tätig sind und gewerbliche Immobilien/Mobilien vermieten oder verpachten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Als Existenzgründerin und Existengründer oder Existenzfestigerin und Existenzfestiger verfügen Sie über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit sowie über hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Sie üben die Tätigkeit, für die Sie die Förderung beantragen, im Haupterwerb aus.
- Sie sind zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben,
- Treuhandkonstruktionen,
- stille Beteiligungen,
- entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen,
- Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.