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Ausschreibungen Nationale Förderung

Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen

Förderbereich: Infrastruktur, Mobilität

Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern (Kommunale Straßenbauförderrichtlinie – KommStrabauFöRL M-V)

vom: 05.03.2025

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

AmtsBl. M-V--Mecklenburg Vorpommern 2025, 202

Ein geplantes Vorhaben sollten Sie zwecks Aufnahme in den Maßnahmenplan für den kommunalen Straßenbau im Hinblick auf die mittelfristige Finanzplanung möglichst 5 Jahre im Voraus, spätestens jedoch bis zum 31. Januar des dem vorgesehenen Baubeginn vorhergehenden Jahres anmelden.

Weblink zur Richtlinie

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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