Gewährung von Unterstützungsleistungen für ehemalige politisch Verfolgte
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Privatpersonen
Förderbereich: Beratung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie für die Gewährung von Unterstützungsleistungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte
vom: 14.10.2025
Die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED--Sozialistische Einheitspartei Deutschlands-Diktatur beim Deutschen Bundestag
BAnz AT 14.11.2025 B1
Sie können Ihren Antrag auf Förderung schriftlich anhand eines förmlichen Antragsformulars bei der Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte stellen.
Weblink zur Richtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.