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Ausschreibungen Nationale Förderung

Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung

Wenn Sie Vorhaben zur Gesundheitsförderung, Stärkung des Gesundheitswesens sowie der Hospiz- und Palliativversorgung unterstützen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch), Gesundheit & Soziales, Infrastruktur

Fördergebiet: Sachsen

Wenn Sie Vorhaben zur Gesundheitsförderung, Stärkung des Gesundheitswesens sowie der Hospiz- und Palliativversorgung unterstützen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Sachsen fördert Träger, Vorhaben, Maßnahmen, Projekte, Untersuchungen und Studien in Bereichen Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Gesundheitsförderung, Prävention und Beratung,
  • Hospiz- und Palliativversorgung,
  • Kompetenzzentrum Traumaambulanzen,
  • Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen sowie
  • Modellvorhaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Förderung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Sie können Förderanträge zu festgelegten Terminen und auf Grundlage von Förderbekanntmachungen stellen.

Sie reichen den Förderantrag bei der Landesdirektion Sachsen ein.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • natürliche Personen und deren Zusammenschlüsse sowie juristische Personen des öffentlichen und/oder privaten Rechts,
  • Landkreise und kreisfreie Städte,
  • gemeinnützig tätige Vereine und sonstige gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts,
  • die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossene Organisationen,
  • die Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V.,
  • der Landesverband für Hospizarbeit und Palliativmedizin Sachsen e. V.,
  • staatliche Hochschulen und Träger außeruniversitärer Forschungseinrichtungen sowie
  • private, freigemeinnützige und öffentliche Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Sie müssen das Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen.

Für die jeweiligen Förderbereiche gelten besondere Voraussetzungen.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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