Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt für Beteiligungen
Wenn Sie Ihre Existenz als Unternehmerin oder Unternehmer in Sachsen-Anhalt nachhaltig sichern und Ihr Unternehmen wettbewerbsfähiger machen wollen, kann die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt unter bestimmten Voraussetzungen Garantien für Beteiligungen privater...
Fördergeber: Land
Förderart: Garantie
Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
Wenn Sie Ihre Existenz als Unternehmerin oder Unternehmer in Sachsen-Anhalt nachhaltig sichern und Ihr Unternehmen wettbewerbsfähiger machen wollen, kann die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt unter bestimmten Voraussetzungen Garantien für Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften an Ihrem Unternehnen übernehmen.
Kurzzusammenfassung
Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an Ihrem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU), wenn die Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande kommen würde. Mit der Förderung sollen nachhaltig wettbewerbsfähige, selbstständige Existenzen gefördert werden.
Sie erhalten die Förderung durch die Übernahme von Garantien für Beteiligungen.
Die Höhe der Garantien beträgt bis zu 80 Prozent der Beteiligungssumme sowie bis zu 80 Prozent der vertraglich vereinbarten Ansprüche der Kapitalbeteiligungsgesellschaft auf den Ertrag der Beteiligung.
Für die garantierte Beteiligung gilt ein Höchstbetrag von EUR 1 Million, in Einzelfällen auch bis zu EUR 2,5 Millionen. Die Laufzeit der Garantie beträgt maximal 10 Jahre.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind KMU des Handwerks, des Handels, der Industrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Verkehrsgewerbes, des Gartenbaus und des sonstigen Gewerbes sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Die Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt für Beteiligungen sind an folgende Bedingungen geknüpft:
- Es werden Beteiligungen an Unternehmen gefördert, die vor allem eine langfristige Rendite und eine Abwicklung der Beteiligung gemäß dem Vertrag erwarten lassen. Dies bemisst sich an der Ertragskraft Ihres Unternehmens und an der Qualität Ihrer Unternehmensführung.
- Sie erhalten die Förderung nicht, wenn Sie mithilfe der Beteiligung Ihre Finanzverhältnisse sanieren wollen.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.