Förderung zur Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen
Förderbereich: Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Forschung & Innovation (themenspezifisch), Umwelt- & Naturschutz, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie zur Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster
vom: 29.08.2024
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BAnz AT 27.09.2024 B1
Für die Bausteine A, B und D war der erste Termin zur Einreichung von Skizzen der 15.01.2025. Seither können Skizzen jeweils am 15. April und 15. Oktober eines Jahres eingereicht werden.
Für den Baustein C können Skizzen jedes Jahr am 15. Oktober eingereicht werden, erstmals im Jahr 2025.
Die Vorlagefrist ist keine Ausschlussfrist. Skizzen, die nach dem genannten Datum eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.