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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung zur Erfüllung der Aufgaben der Filmförderungsanstalt nach §§ 2, 3 FFG--Filmförderungsgesetz

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Hochschulen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Kultur, Medien & Sport

Fördergebiet: Bundesweit

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)

vom: 23.12.2024

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024

Weblink zum Gesetz

Richtlinie für die Förderung zur Erfüllung der Aufgaben der Filmförderungsanstalt nach §§ 2, 3 FFG--Filmförderungsgesetz

(§§ 2 und 3 Abs. 2 Filmförderungsgesetz (FFG))

vom: 20.03.2025

Filmförderungsanstalt

? Bundesanstalt des öffentlichen Rechts ?

Anträge können fortlaufend digital über das von der FFA zur Verfügung gestellte Antragsportal gestellt werden (siehe weiterführende Links). Sie sind rechtzeitig, spätestens 3 Monate vor der geplanten Projektdurchführung (Projektbeginn) zu stellen.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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