Förderung von Zuwendungen für „KMU-innovativ: Bioökonomie“
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für „KMU-innovativ: Bioökonomie“
vom: 29.04.2020
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 08.05.2020 B5
Weblink zur Förderrichtlinie
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für „KMU-innovativ: Bioökonomie“
vom: 19.12.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 07.02.2024 B3
Weblink zur Förderrichtlinie
In der ersten Verfahrensstufe können Projektskizzen über das Online-Skizzentool auf dem Internetportal des Projektträger Jülich online eingereicht werden (siehe weiterführende Links).
Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar.
Vorlagefristen sind fortlaufend der 15.04 und 15.10 eines Jahres.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise zum betreffenden Stichtag nicht mehr berücksichtigt werden.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.