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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung von zeitgeschichtlichen Forschungsprojekten zur Geschichte der Sozialpolitik (FIS--Fördernetzwerke Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung)

Forschen Sie zur neueren Geschichte der deutschen Sozialpolitik? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert zeitgeschichtliche Projekte zur Analyse der Jahre 1990 bis 2008. Hochschulen und Institute können Zuschüsse von jährlich bis zu 400.000 EUR erhalten.

Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch)

Fördergebiet: Bundesweit

Forschen Sie zur neueren Geschichte der deutschen Sozialpolitik? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert zeitgeschichtliche Projekte zur Analyse der Jahre 1990 bis 2008. Hochschulen und Institute können Zuschüsse von jährlich bis zu 400.000 EUR erhalten.

Kurzzusammenfassung

Sie forschen an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Entwicklung des Sozialstaats? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie dabei. Gefördert werden zeitgeschichtliche Projekte, welche die Sozialpolitikgeschichte von 1990 bis 2008 untersuchen.

Ziel ist eine Analyse politischer Entscheidungen auf Basis einer eingehenden Quellenauswertung. Ihr Forschungsprojekt kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren finanziert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen des „Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung“ (FIS). Sie können Fragestellungen zu 4 speziellen Themenfeldern bearbeiten.

Sie können Vorhaben in den Fachrichtungen Geschichtswissenschaft, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Soziologie, Sozialethik oder Politikwissenschaft durchführen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Ihr Vorhaben mit bis zu 400.000 EUR. Die Förderung läuft grundsätzlich bis zu 3 Jahre. Sie können Zuschüsse für Ihr Projektpersonal, für Honorare und für Investitionen erhalten. Das Bundesministerium übernimmt auch Ausgaben für Open-Access-Publikationen. Zusätzlich erhalten Sie eine Pauschale für Ihre Verwaltungsausgaben. Diese beträgt 20 % auf Ihre direkten Personalausgaben. Es wird erwartet, dass Sie Ihre Ergebnisse am Ende in Fachzeitschriften, Sammelbänden oder Monografien veröffentlichen.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

  • Sie sind eine öffentliche oder private Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungsinstitution in Deutschland.
  • Sie sichern die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens.
  • Sie erbringen in der Regel mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Eigenbeteiligung.
  • Sie trennen wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten eindeutig voneinander.

Ausschlussgründe:

  • Sie erhalten keine Förderung für Maßnahmen, die zu Ihren gesetzlichen Pflichtaufgaben gehören.
  • Sie erhalten keine Förderung, wenn für Ihre Maßnahme bereits gesetzliche Finanzierungsregelungen bestehen.
  • Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben ohne Bezug zu den 4 vorgegebenen zeitgeschichtlichen Themenfeldern (Kapitel 5.2 der Bekanntmachung).

Es gilt das Besserstellungsverbot (im Rahmen der Zuwendung finanziertes Personal darf nicht bessergestellt werden als vergleichbare Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst).

Antragstellung

Es können nur Interessenbekundungen berücksichtigt werden, die bis spätestens zum 06.05.2026, 15:59 Uhr eingereicht wurden.

Eine Einreichung des förmlichen Antrags (nur nach Aufforderung) ist bis zum 13.07.2026, 15:59 Uhr möglich.

Sie können die Förderung in einem zweistufigen Verfahren beantragen:

1. Stufe:

  • Interessenbekundung: Sie reichen Ihr Konzept elektronisch über das Förderportal des BMAS (siehe weiterführende Links) ein.
  • Bewertung: Ihre Einreichung wird zunächst auf Eignung und Plausibilität geprüft.

2. Stufe:

  • Aufforderung: Bei positiver Bewertung werden Sie voraussichtlich bis zum 01.06.2026 aufgefordert, einen förmlichen Antrag zu stellen.
  • Antragstellung: Sie übermitteln den detaillierten Antrag ebenfalls über das Förderportal des BMAS (siehe weiterführende Links).
  • Fachliche Bewertung: 2 externe Fachgutachter und der unabhängige wissenschaftliche Beirat des BMAS-Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS-Beirat) prüfen Ihren förmlichen Antrag.
  • Bescheid: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) prüft Ihren Antrag administrativ. Danach erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen in der jeweiligen Stufe ein:

Stufe 1: Interessenbekundung

  • Vorhabenkonzept (nutzen Sie hierfür die entsprechende Mustervorlage im Förderportal des BMAS (siehe weiterführende Links)).
  • Nachweis, dass Ihre Institution vertretungsberechtigt ist.
  • Ausgabenplan und Finanzierungsplan.
  • Gegebenenfalls Absichtserklärungen von Partnern für die Kooperation.

Stufe 2: Förmlicher Antrag (nur nach Aufforderung)

  • Förmlicher Förderantrag nach Vorgabe des elektronischen Formulars im Förderportal des BMAS (siehe weiterführende Links).
  • Bei eingeworbenen Drittmitteln: Nachweis über Drittmittel (zum Beispiel durch eine Absichtserklärung oder Vereinbarung mit Dritten).
  • Bei bereits laufenden thematisch verwandten öffentlich geförderten Projekten: Abgrenzungsnachweise zur Darstellung der organisatorischen und finanziellen Trennung.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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