Index › EU-Ausschreibungen › foerderung-von-unternehmensgruendungen-startups-im-rahmen-des-programms-gruendungsbonus-plus
Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung von Unternehmensgründungen (Startups) im Rahmen des Programms „GründungsBONUS Plus“

Wenn Sie als Berliner Existenzgründerin und Existenzgründer oder als Start-up die Entwicklung, Umsetzung und Marktetablierung innovativer und nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen planen, können Sie mit dem GründungsBONUS Plus einen Zuschuss erhalten.

Antragsfrist: 30. September 2027

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen

Unternehmensgröße: Kleinstunternehmen

Förderbereich: Existenzgründung & -festigung

Fördergebiet: Berlin

Wenn Sie als Berliner Existenzgründerin und Existenzgründer oder als Start-up die Entwicklung, Umsetzung und Marktetablierung innovativer und nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen planen, können Sie mit dem GründungsBONUS Plus einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Berlin fördert mit dem GründungsBONUS Plus Ihre Existenzgründung oder Ihr Start-up in der Aufbauphase.

Sie bekommen den GründungsBONUS Plus für

  • den Aufbau Ihres Unternehmens, das die Entwicklung, Herstellung und Einführung neuartiger oder noch nicht am Markt etablierter Anwendungen, Produkte, Dienstleistungen, Methoden oder Prozesse plant,
  • Ihr Gründungsvorhaben auf Basis von technologischen, digitalen, kreativen oder besonders nachhaltigen Geschäftsmodellen.

Sie bekommen den GründungsBONUS Plus als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, höchstens 50.000 EUR innerhalb von 2 Jahren.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Gründerinnen und Gründer mit einem Gewerbebetrieb oder in freiberuflicher Tätigkeit. Kapitalgesellschaften und wirtschaftlich tätige Sozialunternehmen sind ebenfalls antragsberechtigt.

Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf das Unternehmen nicht älter als achtzehn Monate sein und muss die Grenzen eines Kleinstunternehmens einhalten.

Nicht gefördert werden

  • das Baugewerbe,
  • die Gastronomie,
  • die Hotellerie,
  • der Einzelhandel mit Ausnahme des Versandhandels.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie führen Ihr Gründungsvorhaben in Berlin durch.
  • Der Hauptsitz und die geförderte Betriebsstätte Ihres Unternehmens bleiben für mindestens 3 Jahre in Berlin.
  • Bei Kapitalgesellschaften halten die Gründerinnen und Gründer zusammen die Mehrheit der Gesellschaftsanteile des antragstellenden Unternehmens und üben die wesentlichen Leitungsfunktionen im Unternehmen aus.
  • Ihr Vorhaben verfügt über ein erkennbares Markt- und Wachstumspotenzial und lässt einen positiven Effekt für den Standort erwarten.
  • Ihre Unternehmensfinanzierung inklusive der beantragten Fördermittel ist schlüssig und wird überzeugend dargelegt.
  • Sie verfügen über ausreichend unternehmerisches Potenzial, um das Vorhaben erfolgreich umzusetzen.

Antragstellung

Förderanträge können bis zum 30.09.2027 eingereicht werden.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem an die IBB Business Team GmbH.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

Alle Tags