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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP 2022)

Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb nachhaltig wirtschaften möchten und Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt planen sowie Bodenerosion und Treibhausgase verringern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Landwirtschaft & ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz

Fördergebiet: Thüringen

Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb nachhaltig wirtschaften möchten und Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt planen sowie Bodenerosion und Treibhausgase verringern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Der Thüringer Freistaat unterstützt Sie bei Vorhaben zur Stärkung des Umweltschutzes, einschließlich der biologischen Vielfalt, und des Klimaschutzes.

Sie erhalten die Förderung für

  • Vorhaben im Bereich des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Reduzierung von Treibhausgasen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung,
  • die nachhaltige Nutzung und effiziente Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, auch durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien,
  • die Eindämmung und Umkehrung des Verlustes an biologischer Vielfalt, die Verbesserung von Ökosystemleistungen sowie den Schutz von Lebensräumen und Landschaften.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt vom Verpflichtungsumfang ab und wird nach der Flächennutzung im Antragsjahr beziehungsweise der Ergebnisse der Kontrollen berechnet.

Ihre Maßnahme muss den jeweils angegebenen Mindestförderbetrag erreichen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte als Teil des Sammelantrages bis zum 15.5. eines Jahres an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Die Einreichung des Antrages ist nur in digitaler Form über das Antragsportal PORTIA vorgesehen.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.

Für bestimmte Maßnahmen müssen Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger außerdem unter die Kategorie „Kleinstunternehmen oder der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)“ gemäß KMU-Definition der EU fallen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie verpflichten sich, die Maßnahme im beantragten Umfang für die Dauer von 5 Jahren im Betrieb durchzuführen.
  • Sie erhalten eine Förderung nur für in Thüringen gelegene landwirtschaftliche Flächen, auf denen eine landwirtschaftliche Tätigkeit durchgeführt wird.
  • Die Mindestgröße eines Förderobjekts beträgt 50 Quadratmeter.
  • Bitte beachten Sie die speziellen Zuwendungsvoraussetzungen der jeweiligen Maßnahme.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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