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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung von Transferhubs (F.A.S.T--Forschung, Ausgründungen, Skalierung, Transfer)

Die Transferinitiative F.A.S.T. des BMFTR fördert Transferhubs zur Beschleunigung des Wissens- und Technologietransfers zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Unterstützt werden innovative Transferprojekte, Ausgründungen und Kooperationen in...

Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Forschung & Innovation (themenspezifisch)

Fördergebiet: Bundesweit

Die Transferinitiative F.A.S.T. des BMFTR fördert Transferhubs zur Beschleunigung des Wissens- und Technologietransfers zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Unterstützt werden innovative Transferprojekte, Ausgründungen und Kooperationen in Schlüsseltechnologien wie KI, Mikroelektronik, Biotechnologie und klimaneutraler Mobilität.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Transferhubs im Rahmen des Programms „Transferinitiative F.A.S.T. – Forschung, Ausgründungen, Skalierung, Transfer“

vom: 12.06.2026

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

BAnz AT 15.07.2026 B1

Gefördert wird der Aufbau und die Weiterentwicklung themenspezifischer Transferhubs in den Schlüsseltechnologien der Hightech-Agenda Deutschland. Dazu gehören

  • Biotechnologie,
  • Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung,
  • Künstliche Intelligenz,
  • Mikroelektronik,
  • Quantentechnologien sowie
  • Technologien für klimaneutrale Mobilität.

Die Fördermaßnahme ist mehrstufig angelegt und gliedert sich einerseits in die Förderung von Transferhubs als zentrale Akteure sowie andererseits in die Umsetzung konkreter, von den Transferhubs ausgewählter, forschungsbasierter Transferprojekte. In der ersten Verfahrensstufe legen die interessierten Konsortien dem Projektträger bis spätestens zum 31.08.2026, 12.00 Uhr Konzeptskizzen in elektronischer Form vor. Die Einreichung erfolgt über das Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Konzeptskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt ein­gehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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