Förderung von Projekten zum Thema „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“
Wenn Sie sich an Forschungsprojekten zum Cluster 3-Arbeitsprogramm der EU beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet: Bundesweit
Wenn Sie sich an Forschungsprojekten zum Cluster 3-Arbeitsprogramm der EU beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Ihre Aktivitäten zur Teilnahme an dem europäischen Forschungsprogramm „Horizont Europa“ in Cluster 3 „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“. Dies umfasst unter anderem folgende Aktivitäten, die zur Vorbereitung sowie zur konkreten Ausarbeitung eines EU-Antrags erforderlich sind:
- Sie befassen sich mit dem vorgesehenen Förderinstrument,
- Sie arbeiten frühzeitig an der Aufstellung eines Konsortiums,
- Sie arbeiten an einer themenspezifische Netzwerkbildung,
- Sie arbeiten den EU-Antrag aus oder
- Sie bereiten die finale Einreichung des EU-Antrags vor.
Primär werden Einzelvorhaben mit deutscher Koordination des EU-Antrags gefördert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten.
Sie erhalten pro Projekt bis zu 120.000 EUR.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Verfahrensstufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem beauftragten Projektträger ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
- Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
- andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern,
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der Sicherheitsforschung,
- Kommunen,
- Verbände und Non-Profit-Organisationen.
Weitere Voraussetzungen:
- Ihr Vorhaben muss einen Bezug zum Cluster 3 „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ von Horizont Europa aufweisen.
- Soweit ein offizielles Arbeitsprogramm für das Folgejahr zum Einreichungsstichtag vorliegt, müssen Sie einen konkreten Bezug zu einem der für das Folgejahr avisierten Topics herstellen.
- Sie müssen Ihre Forschungsergebnisse so veröffentlichen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist.
Antragstellung
Einreichungstag für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2027 ist der 13.05.2026.
Das im Rahmen dieser Förderrichtlinie beantragte Vorhaben muss ein spezifisches Topic aus dem europäischen Arbeitsprogramm des Folgejahres adressieren. Mit dem Stichtag im Jahr 2026 ist dies für das Arbeitsprogramm 2027 möglich. Liegt zum mit dieser Förderrichtlinie vorgegebenen Einreichungsstichtag das Arbeitsprogramm für Cluster 3 nicht final vor, können dennoch Projektanträge eingereicht werden. Diese müssen sich ausschließlich auf einen Themenbereich des Clusters 3 beziehen. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die sich auf den Themenbereich der Cybersicherheit beziehen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das Verfahren ist mehrstufig angelegt.
Dem beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH sind die Antragsunterlagen in schriftlicher oder elektronischer Form spätestens zu den nachfolgend benannten Stichtagen vorzulegen. Eine Kontaktaufnahme mit den Ansprechpersonen der Nationalen Kontaktstelle Sicherheit (NKS) vor der Antragseinreichung sowie eine begleitende Beratung während der Projektlaufzeit sind zwingend notwendig.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.