Förderung von Projekten zum Thema „Internationale Verbundvorhaben mit der Ukraine“ (Luke--Linking Ukraine to the European Research Area, deutsch: Bindung der Ukraine an Europäischen Forschungsraum)
Möchten Sie ein Forschungsprojekt mit Partnern in der Ukraine umsetzen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert internationale Verbundvorhaben in Bereichen wie Energie oder Gesundheit mit bis zu 200.000 EUR.
Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Möchten Sie ein Forschungsprojekt mit Partnern in der Ukraine umsetzen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert internationale Verbundvorhaben in Bereichen wie Energie oder Gesundheit mit bis zu 200.000 EUR.
Kurzzusammenfassung
Die Initiative „Linking Ukraine to the European Research Area“ (LUKE) unterstützt den Wiederaufbau und die Modernisierung des ukrainischen Innovationssystems.
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie Teil eines internationalen Konsortiums sind, das zu den festgelegten Schwerpunkten forscht. Die Förderung durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) richtet sich an deutsche Partner in den Bereichen Energie, Cybersicherheit, Medizin- und Gesundheitsforschung sowie Geistes- und Sozialwissenschaften. Ihr Vorhaben muss das Ziel verfolgen, die Ukraine enger in europäische Wissensströme zu integrieren und wissenschaftliche Potenziale vor Ort zu stärken.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gewährt Ihnen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. In der Regel erhalten Sie für Ihr Vorhaben bis zu 200.000 EUR bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Gefördert werden Ihre Personalkosten, Sachmittel, Geräte sowie Reisen. Auch Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation sind förderfähig. Wenn Sie an einer Hochschule tätig sind, erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % auf Ihre projektbezogenen Ausgaben. Durch die Kooperation erweitern Sie Ihre internationalen Netzwerke und tragen aktiv zum Wiederaufbau der Ukraine sowie zur technologischen Souveränität in Europa bei.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Damit Sie eine Förderung erhalten können, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie bilden ein Konsortium aus mindestens 3 förderfähigen Partnern aus 3 verschiedenen an der Luke--Linking Ukraine to the European Research Area, deutsch: Bindung der Ukraine an Europäischen Forschungsraum-Ausschreibung beteiligten Ländern.
- Mindestens einer Ihrer Partner hat seinen Sitz in der Ukraine.
- Sie benennen einen Projektkoordinator für das Gesamtkonsortium, der den Antrag zentral einreicht.
- Sie schließen mit allen Verbundpartnern eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
- Für diese Vereinbarung nutzen Sie zwingend den Vordruck Nr. 0110 des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
- Sie weisen nach, dass die Projektergebnisse in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz, der Ukraine, der Republik Moldau oder der Türkei genutzt werden.
Ausschlussgründe:
Sie können keine Förderung erhalten, wenn es sich um ein rein nationales Projekt ohne ukrainische Beteiligung handelt. Vorhaben ohne Bezug zu den Schwerpunkten Energie, Cybersicherheit, Gesundheit sowie Geistes- und Sozialwissenschaften sind ebenfalls ausgeschlossen. Zudem wird die übliche Grundausstattung Ihrer Einrichtung nicht gefördert.
Antragstellung
Die Antragstellung durch Einreichung der Projektskizze ist bis zum 15.05.2026 möglich.
Sie können die Förderung in einem zweistufigen Verfahren beantragen:
1. Stufe
- Einreichung der Skizze: Projektskizzen müssen bis zum 15.05.2026 eingereicht werden. Zur Erstellung der Projektskizzen ist das elektronische Antragssystem „PT-Outline“ (siehe weiterführende Links) zu nutzen.
- Auswahlphase: Die Projektskizzen werden nach Kriterien wie Forschungsqualität und Durchführbarkeit durch einen internationalen Gutachtenkreis bewertet.
2. Stufe
- Antragsphase: Bei positiver Bewertung der Skizzen wird der Antragsteller dazu aufgefordert, den vollständigen Förderantrag über das elektronische Antragssystem "easy-Online" (siehe weiterführende Links) einzureichen.
- Bewilligung: Nach der abschließenden Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Förderung.
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen je nach Verfahrensstufe ein:
1. Stufe (Projektskizze):
- Elektronische Projektskizze in englischer Sprache über das Skizzentool Projektträger-Outline (PT-Outline) (siehe weiterführende Links).
- Angaben zum Projekttitel, Akronym und zu allen Partnern.
- Detaillierte Vorhabenbeschreibung und Arbeitsplan.
- Finanzierungsplan (aufgeschlüsselt nach Kostenarten für jeden Partner).
2. Stufe (Förmlicher Antrag):
- Förmlicher Förderantrag über das elektronische System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
- Detaillierte Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache (maximal 12 Seiten).
- Ausführliche Arbeits- und Zeitplanung.
- Finanzierungsplan (auf Ausgabenbasis AZA--Antrag auf Zuwendung auf Ausgabenbasis oder Kostenbasis AZK--Antrag auf Zuwendung auf Kostenbasis).
- eine Bestätigung über einen vorhandenen Forschungsdatenmanagementplan.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.