Index › EU-Ausschreibungen › foerderung-von-projekten-zum-thema-globale-wertschoepfung-umdenken-und-perspektiven-fuer-eine-kreislauffaehige-zukunft-circularglowup-im-rahmen-von-eureka-european-research-coordin
Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung von Projekten zum Thema „Globale Wertschöpfung: Umdenken und Perspektiven für eine kreislauffähige Zukunft (CircularGlowUp)“ im Rahmen von Eureka--European Research Coordination Agency, deutsch: Europäische Behörde zur Koordinierung der Forschung

Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch)

Fördergebiet: Bundesweit

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Globale Wertschöpfung: Umdenken und Perspektiven für eine kreislauffähige Zukunft (CircularGlowUp)“ im Rahmen von Eureka--European Research Coordination Agency, deutsch: Europäische Behörde zur Koordinierung der Forschung

vom: 05.06.2025

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

BAnz AT 02.07.2025 B1

In der 1. Verfahrensstufe konnten bis spätestens 30.09.2025 zunächst Projektskizzen, in diesem Fall sogenannte Eureka--European Research Coordination Agency, deutsch: Europäische Behörde zur Koordinierung der Forschung-Projektanträge in englischer Sprache und in elektronischer Form über das Eureka--European Research Coordination Agency, deutsch: Europäische Behörde zur Koordinierung der Forschung-Portal (siehe weiterführende Links) eingereicht werden.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Eureka--European Research Coordination Agency, deutsch: Europäische Behörde zur Koordinierung der Forschung-Projektanträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Für nationale Projekte mit ausschließlich förderbaren Partnern aus Deutschland (siehe Nummer 4 Buchstabe c in der Förderrichtlinie) sind in der ersten Verfahrensstufe dem beauftragten Projektträger Karlsruhe bis spätestens 30.09.2025 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Für ein Verbundprojekt ist in Abstimmung mit allen Verbundpartnern nur eine Projektskizze vom vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können jedoch möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

Alle Tags