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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung von Projekten zum Thema „Deutsch-ukrainische Partnerschaften zur strukturellen Stärkung des ukrainischen Forschungs- und Innovationssystems“

Sie forschen an einer Hochschule oder arbeiten in einem Unternehmen und möchten das ukrainische Innovationssystem stärken? Oder Sie bauen nachhaltige Partnerschaften mit ukrainischen Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft auf? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie...

Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Forschung & Innovation (themenoffen)

Fördergebiet: Bundesweit

Sie forschen an einer Hochschule oder arbeiten in einem Unternehmen und möchten das ukrainische Innovationssystem stärken? Oder Sie bauen nachhaltige Partnerschaften mit ukrainischen Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft auf? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert deutsch-ukrainische Verbundprojekte mit bis zu 500.000 EUR.

Kurzzusammenfassung

Sie arbeiten an einer Hochschule, einer Forschungseinrichtung oder in einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft? Dann können Sie eine Förderung für den Aufbau und die Vertiefung von deutsch-ukrainischen Innovationsnetzwerken erhalten.

Das Ziel ist es, den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken und das ukrainische Innovationssystem beim Wiederaufbau zu unterstützen. Gefördert werden strukturelle Verbundprojekte mit Pilotcharakter. Sie können gemeinsam mit ukrainischen Partnern neue Technologien erproben, Start-ups unterstützen oder Kompetenzen im Wissenschaftsmanagement aufbauen.

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie mit einem Zuschuss von bis zu 500.000 EUR für eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Zu den förderfähigen Kosten gehören unter anderem Ausgaben für Personal, projektbedingte Reisen, Workshops und Sachmittel.

Bitte beachten Sie die erheblichen Unterschiede im Antragsverfahren und Bewilligungsverfahren je nach Art Ihrer Einrichtung:

  • Wenn Sie an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung tätig sind: Die Förderung erfolgt auf Ausgabenbasis (AZA). Sie können eine individuelle Förderung von bis zu 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Zudem sind Sie berechtigt, Fördermittel an Ihre ukrainischen Projektpartner als Letzt-Zuwendungsempfänger weiterzuleiten. Ihrem Zuwendungsbescheid werden die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (NABF) zugrunde gelegt.
  • Wenn Sie in einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft tätig sind: Die Förderung erfolgt auf Kostenbasis (AZK). Sie erhalten eine anteilige Finanzierung Ihrer Kosten und müssen eine angemessene Eigenbeteiligung aufbringen. Die Weiterleitung von Fördermitteln an ukrainische Projektpartner ist für Unternehmen explizit ausgeschlossen. Ihrem Zuwendungsbescheid liegen die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF 2017) zugrunde.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

  • Sie führen das Projekt in einem Verbund durch.
  • Der Verbund besteht auf deutscher Seite aus mindestens einer Hochschule und einer Forschungseinrichtung.
  • Sie arbeiten mit mindestens einem ukrainischen Partner zusammen.
  • Sie schließen mit Ihren Projektpartnern eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
  • Sie weisen erfolgreiche Transferaktivitäten in einer Schlüsseltechnologie der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) nach.
  • Sie stellen sicher, dass Sie die Ergebnisse des Vorhabens nur in Deutschland, der Ukraine, der Schweiz oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nutzen.
  • Bei Unternehmen: Sie erkennen die De-minimis-Verordnung an und überschreiten die geltenden Fördergrenzen nicht.
  • Bei Unternehmen: Sie bewahren alle relevanten Unterlagen für mindestens 3 Jahre auf.
  • Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU): Sie erklären Ihre Einstufung gemäß der KMU-Empfehlung der Europäischen Union (EU).

Ausschlussgründe:

  • Indirekte oder mittelbare Beihilfen an Unternehmen im Rahmen des Verbunds.

Antragstellung

Eine Einreichung ist bis zum 24.06.2026 möglich.

Sie können die Förderung in einem zweistufigen Verfahren beantragen.

1. Stufe:

  • Sie reichen als Verbundkoordinator eine Projektskizze elektronisch über das Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links) ein.
  • Die Projektskizze verfassen Sie bevorzugt in englischer Sprache. Fügen Sie zwingend eine einseitige deutsche Zusammenfassung bei.

2. Stufe:

  • Wenn Ihre Projektskizze positiv bewertet wurde, werden Sie zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.
  • Sie stellen den förmlichen Förderantrag elektronisch über easy-Online (siehe weiterführende Links).
  • Das BMFTR entscheidet nach einer abschließenden Prüfung über Ihren Antrag und sendet Ihnen einen schriftlichen Bescheid zu.

Erforderliche Unterlagen

Stufe 1 (Projektskizze):

  • Projektskizze mit maximal 12 Seiten.
  • Bei englischsprachigen Projektskizzen: Einseitige deutsche Zusammenfassung.
  • Absichtserklärung (Letter of Intent) als Beleg für die Beiträge der Partner.

Stufe 2 (Förmlicher Antrag):

  • Detaillierte Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache mit maximal 12 Seiten.
  • Ausführliche Arbeitsplanung und Zeitplanung inklusive Verwertungsplan.
  • Detaillierte Darstellung der Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation.
  • Detaillierte Angaben zur Finanzierung des Vorhabens.
  • Vor der Förderentscheidung: Nachweis einer grundsätzlichen Übereinkunft der Verbundpartner (BMFTR-Vordruck Nr. 0110).

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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