Förderung von Projekten in der Modellregion Bioökonomie im Rheinischen Revier
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Modellregion Bioökonomie im Rheinischen Revier
vom: 12.11.2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 28.11.2025 B2
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der 1. Verfahrensstufe waren dem Projektträger Jülich bis spätestens 18.02.2026 zunächst die Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form über das Antragsportal easy-Online (siehe weiterführende Links) vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
In der 2. Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen oder die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.