Förderung von Projekten im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen
Förderbereich: Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms
vom: 19.02.2026
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
BAnz AT 17.03.2026 B4
In der ersten Verfahrensstufe ist zunächst eine knapp gehaltene, aussagefähige Projektskizze in digitaler Form und deutscher Sprache beim Programmbüro einzureichen. Empfehlungen zur Ausgestaltung von Projektskizzen finden sich auf der Webseite des BfN (siehe weiterführende Links). Sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind und die Projektskizze hinsichtlich der Auswahlkriterien positiv bewertet und im Wettbewerb ausgewählt wird, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur formellen Antragstellung.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.