Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA-Cluster
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Digitalisierung, Forschung & Innovation (themenspezifisch), Mobilität
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA-Cluster
vom: 20.09.2021
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 14.10.2021 B5
Weblink zur Förderrichtlinie
Änderungder Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA-Cluster
vom: 15.11.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 12.12.2023 B8
Weblink zur 1. Änderung
Zweite Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA-Cluster
vom: 07.11.2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 01.12.2025 B2
Weblink zur 2. Änderung
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.