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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt mit europäischen Partnern durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Forschung & Innovation (themenoffen)

Fördergebiet: Bundesweit

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt mit europäischen Partnern durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das themenoffene Förderprogramm Eurostars unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die im Rahmen der europäischen Forschungsinitiative EUREKA mit Partnern in anderen Mitgliedsländern gemeinsam Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen.

Sie erhalten die Förderung für zivile Verbundprojekte zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für bis zu 3 Jahre.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt Ihr Zuschuss bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
  • Als Hochschule und außeruniversitäre Forschungseinrichtung beträgt Ihr Zuschuss bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Die maximale Förderhöhe für deutsche Teilnehmer an einem Eurostars-Projekt beträgt 500.000 EUR.

Das gesamte Antragsverfahren erfolgt über das elektronische Antragsportal des EUREKA-Sekretariates. Außerdem müssen Sie bei dem DLR Projektträger einen formlosen easy-Antrag (nur Kosten-/Ausgabenkalkulation) einreichen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Projektträger auf, bevor Sie Ihren Projektvorschlag einreichen.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind innovative kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie – in Verbindung mit diesen – Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Deutschland.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Ausländische Kooperationspartner aus den Eurostars-Mitgliedsländern sind in ihrem Herkunftsland antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss auf die Entwicklung eines innovativen Produkts, Verfahrens oder einer Dienstleistung abzielen und zivilen Zwecken dienen.
  • An dem Forschungsprojekt müssen sich Partner aus mindestens 2 verschiedenen Teilnehmerstaaten beteiligen.
  • Die Projektkoordination (Projektleitung) hat durch ein innovatives KMU zu erfolgen.
  • Mindestens 50 Prozent der Forschungs- und Entwicklungs-Gesamtkosten des Vorhabens müssen von KMU aufgebracht werden. Die Beteiligung der Projektpartner muss ausgewogen sein, das heißt, kein Teilnehmer beziehungsweise Teilnehmerstaat darf mehr als 70 Prozent der Gesamtkosten tragen.
  • Ihr Produkt oder Verfahren sollte innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Vorhabens Marktreife erlangen.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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