Förderung von Pilotprojekten zu Innovationen im Gebäudebereich
Status: Förderprogramm aktiv, Antragsstellung nicht mehr möglich
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch), Städtebau & Stadterneuerung, Umwelt- & Naturschutz, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung „Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich“ Projektaufruf 2024
vom: 25.07.2024
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BAnz AT 30.08.2024 B7
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
In der ersten Stufe waren Projektskizzen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bis einschließlich 12.11.2024, 23:59 Uhr ausschließlich digital per E-Mail einzureichen.
In der zweiten Stufe werden die ausgewählten Antragstellenden durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) aufgefordert, ihre Projekte weiter zu qualifizieren und einen förmlichen Zuwendungsantrag einzureichen. Eine allgemeine Antragsfrist für die zweite Stufe ist in der Projektbekanntmachung nicht festgelegt.
Weblink zum Projektaufruf
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.