Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von öffentlich und nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge im Güterverkehr (Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw)
vom: 27.04.2026
Bundesministerium für Verkehr
BAnz AT 15.05.2026 B2
Weblink zur Förderrichtlinie
Aufruf C:
Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge (05/2026) – Einreichung ab 26.05.2026
Bundesministerium für Verkehr
Für diesen Aufruf ist die Frist zur Antragseinreichung der 07.07.2026, 23:59 Uhr.
Zudem sind auch im nächsten Jahr weitere Förderaufrufe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für e-Lkw geplant.
Weblink zum Förderaufruf (PDF, nicht barrierefrei)
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.