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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Infrastruktur, Mobilität

Fördergebiet: Bundesweit

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von öffentlich und nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge im Güterverkehr (Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw)

vom: 27.04.2026

Bundesministerium für Verkehr

BAnz AT 15.05.2026 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

Aufruf B:

Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge (05/2026) – Einreichung ab 26.05.2026

Bundesministerium für Verkehr

Für diesen Aufruf ist die Frist zur Antragseinreichung der 07.07.2026, 23:59 Uhr.

Zudem sind auch im nächsten Jahr weitere Förderaufrufe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für e-Lkw geplant.

Weblink zum Förderaufruf (PDF, nicht barrierefrei)

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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