Förderung von nicht investiven Maßnahmen des Tierschutzes
Wenn Sie nicht investive Maßnahmen im Tierschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Infrastruktur
Fördergebiet: Thüringen
Wenn Sie nicht investive Maßnahmen im Tierschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Verbesserung der Tierschutzsituation von freilebenden herrenlosen Katzen.
Sie erhalten die Förderung für
- die Kastration freilebender herrenloser Katzen einschließlich der tierärztlichen Behandlung sowie der Kennzeichnung mittels Mikrochip,
- die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Hilfsmitteln im Zusammenhang mit der Kastration oder Sterilisation freilebender herrenloser Katzen oder deren Kennzeichnung mittels Mikrochip.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent, höchstens jedoch EUR 5.000 der förderfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.12. des Vorjahres an das Thüringer Landesverwaltungsamt. Für das Kalenderjahr 2024 gilt als Stichtag der 31.3.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Tierschutzvereine, Tierheime sowie Kommunen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen eine Stellungnahme des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes zu tierschutzrechtlichen und veterinärhygienischen Gesichtspunkten und der Dringlichkeit der Maßnahme vorlegen.
- Sie verpflichten sich, bei der Kastration oder Sterilisation eine Kennzeichnung der Katzen mittels Mikrochip durchzuführen. Sie müssen die Mikrochipkennzeichnung in einem Haustierregister eintragen lassen.
- Als Einrichtung, die Tiere aus dem Ausland zwecks entgeltlicher Abgabe an Dritte verbringt oder einführt, erhalten Sie keine Förderung.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.