Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau und seinen Erzeugnissen im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Unternehmen
Förderbereich: Landwirtschaft & ländliche Entwicklung
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau und seinen Erzeugnissen im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau
vom: 18.06.2025
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
BAnz AT 27.06.2025 B4
Das Zuwendungsverfahren ist einstufig. Projektanträge können bis zum 01.12.2030 beim BÖL--Bundesprogramm Ökologischer Landbau eingereicht werden. Anträge sind bis spätestens 3 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Projektanträge können ausschließlich über das Online-Formular (siehe weiterführende Links) gestellt werden.
Innerhalb von 2 Monaten nach dem letzten Messe- oder Ausstellungstag ist der Verwendungsnachweis bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.