Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum (FH-Europa)
Wenn Sie sich als Hochschule an europäischen Forschungsprojekten beteiligen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Hochschulen
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet: Bundesweit
Wenn Sie sich als Hochschule an europäischen Forschungsprojekten beteiligen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Ihre Vorbereitungen zur Teilnahme an EU-Forschungsprogrammen. Dies umfasst ihre netzwerkbildenden Maßnahmen sowie auch Ihre Beteiligung an Calls und ergänzenden Programme von „Horizont Europa“ sowie weiteren EU-Forschungsprogrammen wie „Green Deal“ oder „EUREKA“.
Das BMBF fördert Ihre Aktivitäten zur Vernetzung mit potenziellen europäischen Projektpartnern zur Vorbereitung gemeinsamer Anträge für Forschungsprojekte.
Ihr Vorhaben muss zur Vernetzung mit potenziellen europäischen Projektpartnern beitragen und einen Mehrwert für Ihre Hochschule haben.
Sie bauen Ihre Kontakte beziehungsweise Ihr Netzwerk in Europa passend zu den Forschungsthemen aus.
Sie können deutlich machen, dass die beantragten Maßnahmen direkt mit dem Ausbau und Aufbau der Kontakte zusammenhängen und auch einen Mehrwert schaffen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für bis zu 12 Monate.
Sie erhalten pro Projekt bis zu 75.000 EUR .
Das Antragsverfahren ist einstufig. Reichen Sie Ihre Forschungsanträge beim VDI Technologiezentrum ein. Nutzen Sie für die Erstellung des Antrags bitte das Internetportal easy-Online.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- staatliche und staatlich anerkannte Fachhochschulen und
- Hochschulen für Angewandte Wissenschaft sowie
- die Duale Hochschule Baden-Württemberg,
- die Hochschule Geisenheim,
- die Berufsakademie Sachsen,
- die Duale Hochschule Thüringen,
- die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (der Teil in der die Hochschule Lausitz).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Das Vorhaben darf nicht wirtschaftlich sein.
- Pro Hochschule sind maximal 2 zeitgleich laufende Projekte erlaubt.
- Sie müssen notwendige Daten zur Verfügung stellen und Fortschritte veröffentlichen.
- Sie müssen Ihre Vorhaben bis zum 31.12.2027 abschließen.
Antragstellung
Anträge konnten bis zum 31.12.2023 eingereicht werden.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.