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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)

Wenn Sie Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Landwirtschaft & ländliche Entwicklung

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Räumung von Kalamitätsflächen nach Extremwetterereignissen,
  • insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung von Schadorganismen sowie Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen,
  • Holzlagerplätze (Nass- und Trockenlager),
  • die Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen sowie
  • die Anlage und Erweiterung von Feuerlöschteichen und Löschwasserentnahmestellen zur Prävention und Bekämpfung von Waldbränden.

Außerdem können Sie ein Wiederbewaldungsprämie zur Einleitung oder Ergänzung der Wiederbewaldung durch Pflanzung standortgerechter Baumarten erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Der Zuschuss wird je nach Vorhaben als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung gewährt. Bei der Anteilsfinanzierung beträgt die Höhe des Zuschusses normalerweise 80 % der förderfähigen Ausgaben.

Ihr Zuschuss beträgt maximal 50.000 EUR pro Jahr. Bei forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen gilt diese Höchstgrenze für jedes einzelne Mitglied. Die Förderhöchstgrenze von 50.000 EUR pro Jahr gilt nicht für Maßnahmen zur forstfachlichen Vorbereitung, Leitung und Koordinierung bei der Beseitigung von Gefahren durch Kalamitätsholz, für erforderliche Baustellenabsicherungen sowie für die Förderung von Holzlagerplätzen.

Für Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz erhöht sich die Förderhöchstgrenze um 2.500 EUR je angefangene 50 Hektar Mitgliedsfläche.

Die Bagatellgrenze beträgt

  • 1.000 EUR bei Maßnahmen im Privatwald, bei forstlichen Zusammenschlüssen und anerkannten Religionsgemeinschaften,
  • 12.500 EUR bei Maßnahmen im Kommunalwald.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als

  • natürliche Person,
  • juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümerin/Eigentümer oder Besitzerin/Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen in Nordrhein-Westfalen,
  • forstwirtschaftlicher Zusammenschluss mit Sitz in Nordrhein-Westfalen,
  • Waldgenossenschaft nach dem Gemeinschaftswaldgesetz sowie
  • andere Genossenschaft mit Staatswaldanteilen über 25 %, wenn die Maßnahmen ohne Bundesbeteiligung finanziert werden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bewältigung von Schäden durch Extremwetterereignisse und deren Folgen stehen.
  • Bei Maßnahmen in Schutzgebieten müssen Sie die gebietsspezifisch konkretisierten fachlichen Ziele, beispielsweise FFH--Flora-Fauna-Habitat-Maßnahmenkonzepte, sowie die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen beachten.
  • Bei bestimmten Waldschutzmaßnahmen sowie bei der Förderung von Holzlagerplätzen muss die grundsätzliche Eignung der Maßnahme von einer für Forstschutz zuständigen wissenschaftlichen Einrichtung des Landes oder einer entsprechenden, im Auftrag des Landes tätigen Einrichtung beurteilt worden sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Bund und Länder sowie
  • juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 % in den Händen dieser Körperschaften befindet.

Antragstellung

Richten Sie Ihren Antrag richte bitte an den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal wald.web.nrw.de (siehe weiterführende Links).

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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