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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)

Wenn Sie Flächen in benachteiligten Gebieten landwirtschaftlich nutzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Landwirtschaft & ländliche Entwicklung

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie Flächen in benachteiligten Gebieten landwirtschaftlich nutzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, EU- und Landesmitteln, wenn Sie dauerhaft landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten nutzen.

Sie erhalten die Förderung für bestimmte landwirtschaftlich genutzte Flächen in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulagengebiet) ) in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Ertragsmesszahl und dem Fördergebiet und liegt zwischen EUR 25,00 und EUR 75,00 pro Hektar.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 250,00.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum jeweiligen Antragstermin für das laufende Jahr elektronisch an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind aktive Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die in benachteiligten Gebieten wirtschaften.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Betriebssitz muss sich in Nordrhein-Westfalen befinden, auch wenn Sie Flächen in Hessen und Rheinland-Pfalz bewirtschaften.
  • Sie müssen im Antragsjahr mindestens 3 Hektar Fläche in benachteiligten Gebieten bewirtschaften.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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