Förderung von Kultur und Kunst
Wenn Sie künstlerische Projekte in Thüringen verwirklichen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet: Thüringen
Wenn Sie künstlerische Projekte in Thüringen verwirklichen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie künstlerisch tätig sind, ein Kultur- oder Kunstprojekt umsetzen, eine Geschäftsstelle haben oder im kulturellen und künstlerischen Bereich investieren möchten.
Sie erhalten eine Förderung für
- kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte,
- Bau- und Sanierungsmaßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Ausstattung von kulturellen Einrichtungen,
- Erweiterung des Medienbestandes in öffentlichen Bibliotheken beziehungsweise der Sammlungen in Museen und Galerien,
- Tätigkeit und Ausstattung der Geschäftsstellen von kulturellen Verbänden und sonstigen Trägern freier Kulturarbeit,
- Digitalisierungsleistungen,
- die Anschaffung von IT-Infrastruktur (Hardware- und Softwarekomponenten) zur Herstellung von Digitalisaten,
- Projekte von landesweit wirkenden Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen, die Opfer kommunistischer Verfolgungsmaßnahmen begleiten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme für Zuschüsse über 50.000 EUR bis zum 31. März eines Jahres und für Zuschüsse bis 50.000 EUR bis zum 15. Oktober eines Jahres über das EFRE-Portal oder dem Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) (siehe weiterführende Links) ein. Förderbereiche, welche auf das Thüringer Landesveraltungsamt übertragen wurden, werden auf der Website der für Kultur zuständigen Obersten Landesbehörde kenntlich gemacht.
Richten Sie bitte Anträge für Projekte der zeitgenössischen Kunst an die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Sie sind antragsberechtigt als natürliche Person, als gemeinnützig anerkannte juristische Person, als Kultureinrichtung in kommunaler Trägerschaft, Gebietskörperschaft oder als sonstiger Träger nicht kommerzieller kultureller Projekte mit Sitz oder Wohnsitz in Thüringen oder besonderem Projektbezug zu Thüringen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
An der Durchführung des Vorhabens besteht ein erhebliches Landesinteresse, vor allem wegen
- überregionaler Bedeutung oder Beispielhaftigkeit im Falle kultureller oder kulturgeschichtlicher Projekte,
- besonderer Innovation, künstlerischer Eigenständigkeit, Kreativität, Originalität oder Authentizität im Falle künstlerischer Projekte,
- kultureller Teilhabe im ländlichen Raum,
- Verfolgung kultureller Zwecke und Bedeutsamkeit für die kulturelle Infrastruktur im Falle von Bau- und anderen Investitionsmaßnahmen.
Zudem muss die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft (Gemeinde, Stadt oder Landkreis) das Vorhaben befürworten. Ausgenommen davon sind Anträge von Landesarbeitsgemeinschaften, überregionalen Gesellschaften und Verbänden sowie Anträge ohne örtlichen Bezug. Darüber hinausgehende Ausnahmen können von der Bewilligungsbehörde im Einzelfall gewährt werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Maßnahmen, die vorwiegend gewerblichen Zwecken dienen,
- Karnevalsprojekte,
- Fertigung und Beschaffung von Einheitskleidung,
- Stadt- und Gemeindejubiläen, -feste,
- Herstellungskosten für kommerzielle Publikationen, Medien und Tonträger,
- Kunst im öffentlichen Raum.
Antragstellung
Antragsfrist ist im Regelfall der 31. März des Vorjahres für Zuwendungen über 50.000 EUR und der 15. Oktober des Vorjahres für Zuwendungen bis 50.000 EUR.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.