Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)
Frankfurt am Main unterstützt Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung in Frankfurt mit bis zu 50 % Förderung.
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Existenzgründer/innen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Mobilität, Regionalförderung, Städtebau & Stadterneuerung, Umwelt- & Naturschutz, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet: Hessen
Frankfurt am Main unterstützt Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung in Frankfurt mit bis zu 50 % Förderung.
Kurzzusammenfassung
Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)“ ist eine Erweiterung der Richtlinie „Frankfurt frischt auf“. Daher werden wie bisher Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen sowie Zisternen und Trinkbrunnen gefördert. Neu ist, dass nun auch Solaranlagen inklusive Mini-PV--Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladesäulen gefördert werden.
Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Gemeinschaften, die auf ihren Frankfurter Grundstücken Maßnahmen umsetzen wollen.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
- Die Maßnahme muss im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main umgesetzt werden.
- Alle nötigen Genehmigungen müssen vorliegen.
- Die Maßnahme muss für mindestens zehn Jahre aufrecht erhalten bleiben.
- Mit der Maßnahme darf bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides nicht begonnen worden sein.
- Pflichtmaßnahmen werden nicht unterstützt.
- Die Investitionen dürfen nicht zu einer Mieterhöhung führen.
Alle weiteren Details und Vorgaben können Sie der Richtlinie und dem Merkblatt zur Förderung entnehmen. Das Merkblatt wird regelmäßig aktualisiert und gilt in der jeweils veröffentlichten Version.
Antragstellung
Beantragung und Zuwendungsbescheid müssen vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Der Antrag auf Förderung wird online gestellt (siehe Link zum Onlinedienst unter Weiterführende Informationen). Dafür müssen Sie sich mit einer E-Mail-Adresse registrieren.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt der Zusage begonnen werden.
Das Fördergeld wird einige Wochen nach Prüfung der Abschlussunterlagen ausgezahlt. Den Link zur Einreichung der Abschlussunterlagen (Verwendungsnachweis) erhalten Sie per E-Mail.
Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Angebote mehrerer Firmen (bei Kosten > 10.000 EUR)
- Fotos (für Begrünungsmaßnahmen)
- Gegebenenfalls Gestaltungsplan (für Begrünungsmaßnahmen)
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.