Förderung von KI-Anwendungen in industriellen Wertschöpfungsketten
Sie können eine Förderung für risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Nutzung domänenspezifischer KI in industriellen Wertschöpfungsketten erhalten. Gefördert werden Verbundprojekte von Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Antragsfrist: 1. November 2026
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet: Bundesweit
Sie können eine Förderung für risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Nutzung domänenspezifischer KI in industriellen Wertschöpfungsketten erhalten. Gefördert werden Verbundprojekte von Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Kurzzusammenfassung
Gefördert werden risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in Form von Verbundprojekten. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung und praxisnahe Erprobung von industrieller, domänenspezifischer Künstlicher Intelligenz (KI), die auf konkrete Branchenanforderungen zugeschnitten ist und vertikal in bestehende Wertschöpfungsketten integriert wird.
Förderhöhe und Zielgruppendifferenzierung: Pro Verbundprojekt wird in der Regel ein Gesamtfördervolumen von 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR) bis 20 Millionen EUR (20.000.000 EUR) gewährt. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und unterscheidet strikt nach Partnerkategorie:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Die Förderung erfolgt auf Kostenbasis (AZK). Die reguläre Förderquote beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Kleine Unternehmen können Aufschläge von bis zu 20 Prozentpunkten, mittlere Unternehmen von bis zu 10 Prozentpunkten erhalten. Bei wirksamer Verbundkooperation ist ein Bonus von 15 Prozentpunkten möglich. Die maximale Beihilfeintensität beträgt bis zu 80 %. Unternehmen müssen einen angemessenen Eigenbeitrag erbringen.
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben wird eine Förderung von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben auf Ausgabenbasis (AZA) gewährt. Hochschulen und Universitätskliniken erhalten zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % auf die geförderten Ausgaben.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Foglende rechtliche Voraussetzugnen müssen erfüllt sein:
- Verbundstruktur & Kooperation: Es müssen industriegetriebene Verbundprojekte gebildet werden, die die vertikale KI-Wertschöpfungskette (KI-Entwicklung, Systemintegration, industrielle Endanwendung) lückenlos abdecken. Die Partner regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Anforderungen an Unternehmen: Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Erbringung substanzieller Eigenbeiträge sowie Abrechnung auf Kostenbasis (AZK) nach den Nebenbestimmungen NKBF--Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (siehe weiterführende Links) 2017. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Anforderungen an Hochschulen & Forschungseinrichtungen: Durchführung des Vorhabens im Rahmen nichtwirtschaftlicher Tätigkeit mit deutscher Einrichtung, klare Abgrenzung von der Grundfinanzierung und Abrechnung auf Ausgabenbasis (AZA)
Technologische Vorgaben: Angestrebter technologischer Reifegrad TRL 6 bis 7 mit Erprobung in einer relevanten industriellen Einsatzumgebung, hohe Innovationshöhe sowie Einrichtung eines paritätisch besetzten projektbegleitenden Beirats.
- Ausschlussgründe: Ausschließlich nicht förderfähig sind reine Investitionen in Rechenzentrums-Hardware, generalistische Sprachmodelle ohne Branchenbezug, KI-Hardware sowie KI-Anwendungen in Personalwesen, Marketing, Kundenbetreuung, Predictive Maintenance, ziviler Sicherheit und Pflegerobotik.
Antragstellung
Projektskizzen für die erste Verfahrensstufe müssen bis spätestens zum 01.11.2026 elektronisch über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) eingereicht werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut:
Stufe 1 (Projektskizze):
- Der vorgesehene Verbundkoordinator reicht im Namen des Konsortiums eine gemeinsame Projektskizze im Umfang von maximal 20 DIN-A4-Seiten über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
- Der Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bewertet die Skizzen unter Einbindung externer Experten.
- Das Auswahlergebnis wird schriftlich mitgeteilt.
Stufe 2 (Förmlicher Antragsverfahren):
- Nach positiver Bewertung werden die Partner aufgefordert, förmliche Förderanträge überdas elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
- Die Anträge enthalten ausdetaillierte Arbeits-, Ressourcen-, Verwertungs- und Finanzierungspläne (Unternehmen auf AZK-Basis, Hochschulen/Forschungseinrichtungen auf AZA-Basis).
- Nach Prüfung ergeht der finale Zuwendungsbescheid.
Optionale Verlängerungs- und Aufstockungsphase:
- Nach etwa zwei Projektjahren erfolgt eine Meilensteinevaluierung.
- Bei erfolgreichem Verlauf kann die dreijährige Erstphase im Rahmen einer zweiten Phase um bis zu 2 Jahre verlängert und aufgestockt werden, um den Transfer in die Breite zu skalieren.
Erforderliche Unterlagen
Stufe 1 (Projektskizze):
- Gemeinsame Projektskizze (max. 20 Seiten DIN A4),
- Deckblatt mit Finanzierungsdaten sowie
Stufe 2 (Förmlicher Antrag):
- Förmlicher Förderantrag über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links), detaillierter Finanzierungsplan (AZK für Unternehmen, AZA für Hochschulen),
- ausführliche Vorhabenbeschreibung, Ressourcen- und Meilensteinplan sowie
- Verwertungsplan inklusive Schutzrechtsstrategie.
Projektabschluss:
- Erstellung eines umfassenden Transfer-Handbuchs als prozessuale und technologische Blaupause für den Mittelstand.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.