Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur nicht bundeseigener Eisenbahnen für den Güterverkehr in Sachsen-Anhalt (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi)
Wenn Sie in die Ertüchtigung von Schienenwegen für den Güterverkehr der nicht bundeseigenen Eisenbahnen in Sachsen-Anhalt investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
Wenn Sie in die Ertüchtigung von Schienenwegen für den Güterverkehr der nicht bundeseigenen Eisenbahnen in Sachsen-Anhalt investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Investitionenmaßnahmen einschließlich Planungskosten zur Verbesserung von Schienenwegen der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr in Sachsen-Anhalt.
Sie erhalten eine ergänzende Landesförderung für Projekte, die vom Eisenbahn-Bundesamt nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz zur Ertüchtigung von Schienenwegen der nicht bundeseigenen Eisenbahnen gefördert werden:
- Ersatz, Ausbau und Neubau von Schienenwegen für den Schienengüterverkehr.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt als ergänzende Landesförderung bis zu 40 Prozent zu den vom Eisenbahn-Bundesamt nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz festgesetzten zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag – normalerweise vor Beginn Ihres Vorhabens – bitte bis zum 31.10. des Vorjahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen und kommunale Eigenbetriebe, die Betreiber von Schienenwegen im Sinne des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen eine Bewilligung der Förderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz durch das Eisenbahn-Bundesamt erhalten haben.
- Bitte beachten Sie die Regelungen des Bundesbescheids.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.