Förderung von internationalen Projekten im Rahmen des Forschungsprogramms der Bundesregierung „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ zum Thema „Submarines Grundwasser – Ökologie, Nutzung und Management (Offshore Freshened Groundwater)“
Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch), Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von internationalen Projekten im Rahmen des Forschungsprogramms der Bundesregierung „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ zum Thema „Submarines Grundwasser – Ökologie, Nutzung und Management (Offshore Freshened Groundwater)“
vom: 23.12.2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 21.01.2026 B3
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind Skizzen in englischer Sprache durch den Koordinator des internationalen Forschungsverbunds bis spätestens 06.03.2026 um 17:00 Uhr (MEZ), elektronisch über das Antragsportal (siehe weiterführende Links) einzureichen.
Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Zur Erstellung förmlicher Förderanträge in der letzten Antragsstufe ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen (siehe weiterführende Links).
Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN--Transaktionsnummer -Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.