Förderung von internationalen Projekten im Bereich „Neue Materialien und Grüne Transition“ (Southeast Asia – Europe Joint Funding Scheme)
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Projekte zu neuen Materialien für eine grüne Transformation. Dafür können Zuschüsse von bis zu 150.000 EUR gewährt werden.
Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet: Bundesweit
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Projekte zu neuen Materialien für eine grüne Transformation. Dafür können Zuschüsse von bis zu 150.000 EUR gewährt werden.
Kurzzusammenfassung
Das Programm richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie müssen Ihr Vorhaben in einem Verbund durchführen. Dieser muss mindestens 3 Partner aus Europa und Südostasien umfassen.
Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Forschungsarbeiten. Der Fokus liegt auf neuartigen Materialien wie Nanomaterialien oder biobasierten Strukturen. Ziel ist die Stärkung der Ressourcensouveränität durch Innovationen. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bietet folgende Unterstützung:
- Sie erhalten Zuschüsse von bis zu 150.000 EUR für den deutschen Projektteil.
- Ihre Vorhaben können eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten haben.
- Das Programm fördert Personal-, Sach- und Reisemittel.
Als Unternehmen erhalten Sie anteilige Zuschüsse für Ihre Kosten. Für Hochschulen, die ein nichtwirtschaftliches Vorhaben planen, kann eine Förderung von bis zu 100 % Ihrer Ausgaben gewährt werden. Hochschulen erhalten zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 %.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
- Sie führen ein multilaterales Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch.
- Ihr Projekt wird von einem internationalen Konsortium umgesetzt.
- Das Konsortium umfasst mindestens 3 Partner aus 3 verschiedenen Ländern.
- Mindestens ein Partner stammt aus Europa und ein weiterer aus Südostasien.
- Für das Gesamtprojekt wird ein koordinierender Partner (Projektkoordinator) benannt.
- Die beteiligten deutschen Projektpartner schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
- Für diese Vereinbarung ist der BMFTR-Vordruck Nr. 0110 zu verwenden.
- Antragstellende in Deutschland müssen über eine Betriebsstätte, Niederlassung oder Forschungseinrichtung in Deutschland verfügen.
Antragstellung
Die Projektskizze muss bis zum 31.03.2026 eingereicht werden.
Die Förderung durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) können Sie in zwei Stufen beantragen.
1. Stufe:
- Die Projektskizze muss in englischer Sprache und in schriftlicher und/oder elektronischer Form bis zum 31.03.2026 eingereicht werden.
- Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Antragssystem „PT-Outline“ (siehe weiterführende Links) zu nutzen.
- Begutachtung: Ein internationaler Kreis von Gutachtern bewertet die Skizzen. Das Ergebnis erhalten Sie schriftlich.
2. Stufe:
- Bei einer positiven Bewertung kann ein förmlichen Antrag gestellt werden. Hierfür nutzen Sie das elektronische System easy-Online (siehe weiterführende Links).
- Entscheidung: Nach der abschließenden Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Förderung.
Erforderliche Unterlagen
Stufe 1 (Projektskizze):
- Eine Projektskizze in englischer Sprache ist über das elektronische System PT-Outline (siehe weiterführende Links) einzureichen.
- Eine einseitige Zusammenfassung der Projektskizze in deutsch.
- Lebensläufe der beteiligten Forschenden.
- Angaben zu bisherigen wissenschaftlichen Arbeiten bzw. relevanten Vorleistungen.
- Verpflichtungserklärungen von Projektpartnern, die keine eigene Förderung beantragen.
Stufe 2 (Förmlicher Antrag):
- Es ist ein förmlicher Förderantrag über das elektronische System easy-Online (siehe weiterführende Links) zu stellen.
- Detaillierte Vorhabenbeschreibung mit maximal 12 Seiten.
- Ausführlicher Arbeits- und Zeitplan.
- Darstellung der geplanten Verwertung der Projektergebnisse.
- Detaillierte Angaben zur Finanzierung des Projekts.
Konzept zur Wissenschaftskommunikation und Verbreitung der Ergebnisse.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.