Förderung von Forschungsvorhaben von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW-ForschungsSchub)
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften zur anwendungsbezogenen Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen (HAW-ForschungsSchub) im Rahmen des Programms „Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften“
vom: 05.05.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 26.05.2026 B1
In der 1. Verfahrensstufe sind Interessenbekundungen bis spätestens
- zum 15.09.2026,
- zum 15.03.2027 oder
- zum 15.09.2027 vorzulegen.
In der 2. Verfahrensstufe werden die antragsberechtigten HAW der zuvor per Los ausgewählten Vorhaben über die im Internetportal (siehe weiterführende Links) angegebenen Kontaktdaten zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.