Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zum Thema KI-basierte klimaneutrale Mobilitätssysteme (Hightech Agenda)
Sie forschen zu Mobilität und Künstlicher Intelligenz (KI)? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Verbundprojekte in Modellregionen. Entwickeln Sie jetzt innovative Lösungen für einen klimaneutralen Verkehr und erhalten Sie Zuschüsse.
Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch), Mobilität
Fördergebiet: Bundesweit
Sie forschen zu Mobilität und Künstlicher Intelligenz (KI)? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Verbundprojekte in Modellregionen. Entwickeln Sie jetzt innovative Lösungen für einen klimaneutralen Verkehr und erhalten Sie Zuschüsse.
Kurzzusammenfassung
Sie können eine Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich der intelligenten Mobilität erhalten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Vorhaben, die Künstliche Intelligenz (KI) für den Klimaschutz nutzen.
Diese Förderung richtet sich an Forschungsverbünde. Ihr Verbund muss aus mindestens 3 Partnern bestehen. Dazu gehören eine Hochschule oder Forschungseinrichtung sowie eine interkommunale Institution. Ein weiterer Partner aus Wirtschaft oder Gesellschaft muss beteiligt sein.
Sie erhalten finanzielle Unterstützung für die Entwicklung innovativer Mobilitätslösungen. Dies umfasst Bereiche wie autonomes Fahren oder smarte Infrastrukturen. Auch On-Demand-Angebote im ländlichen Raum gehören dazu. Sie erproben Ihre Technologien in Reallaboren unter echten Bedingungen. Das Ziel ist ein intelligentes Mobilitätssystem. Damit leisten Sie einen Beitrag zur Hightech Agenda Deutschland (HTAD). Auch die nationalen Klimaziele werden so unterstützt. Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein. Der Verkehrssektor spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Nutzen Sie die Förderung für den Technologietransfer in Ihrer Region.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
- Ihr Vorhaben muss ein Verbundprojekt mit mindestens 3 Partnern sein.
- Ein Partner muss eine interkommunale oder intraregionale Institution sein.
- Ein Partner muss eine Hochschule oder Forschungseinrichtung sein.
- Sie müssen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung abschließen.
- Sie benötigen eine Betriebsstätte oder Einrichtung in Deutschland.
- Die Ergebnisse müssen in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz genutzt werden.
- Ihr Projekt muss deutlich über den Stand der Technik hinausgehen.
In folgenden Fällen können Sie keine Förderung erhalten: Wenn Ihr Unternehmen als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gemäß Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gilt, erhalten Sie keine Förderung. Zudem sind Vorhaben ohne klaren Beitrag zur CO2--Kohlenstoffdioxid-Reduktion nicht förderfähig.
Antragstellung
Antragstellung ist bis zum 27.03.2026 möglich.
Die Richtlinie ist bis zum 30.06.2027 befristet. Eine Verlängerung bis zum 30.06.2035 ist möglich.
Das Antragsverfahren für diese Förderung ist zweistufig angelegt:
1. Skizzenphase: Reichen Sie Ihre Projektskizze über das Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
2. Bewertung: Externe Gutachter bewerten Ihre Skizze nach Relevanz und Qualität.
3. Antragsphase: Nach positiver Bewertung werden Sie zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.
4. Bewilligung: Der DLR-Projektträger prüft Ihren Vollantrag und erlässt den Zuwendungsbescheid.
5. Projektstart: Sie beginnen mit der ersten Förderphase von bis zu 3 Jahren.
6. Zwischenprüfung: Nach 2,5 Jahren legen Sie einen Meilensteinbericht vor.
7. Transferphase: Bei Erfolg folgt die zweite Phase für Umsetzung und Transfer von bis zu 2 Jahren.
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie die Unterlagen je nach Verfahrensstufe ein:
- Erste Stufe (Projektskizze):
- Projektskizze (maximal 12 Seiten)
- Grobkalkulation der Kosten und Ausgaben
- Interessensbekundungen oder Absichtserklärungen von Praxispartnern
- Zweite Stufe (Förmlicher Antrag):
- Ausführliche Projektbeschreibung (maximal 30 Seiten)
- Detaillierter Finanzierungsplan
- Meilensteinplanung
- Verwertungsplan inklusive Konzept zur Wissenschaftskommunikation
- Nachweis der Kooperationsvereinbarung nach BMFTR-Vordruck 0110
- Forschungsdatenmanagementplan
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.